Blick von oben in die weitläufige Halle im Landgericht Bochum – Ebenen, Treppen, gläserne Fahrstühle Zeichnung: © Nikolaus Baumgarten

Am dritten Verhandlungstag, dem 14. August, tritt vormittags als zweite Sachverständige die gynäkologische Hauptgutachterin Dr. Christiane Nübel auf. Sie ist Chefärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe am St. Johannisstift Paderborn. Schon häufiger sei sie Gutachterin gewesen, allerdings noch nicht in einem Strafprozess, schickt sie voraus. Der Vorsitzende Richter Josef Große Feldhaus erläutert, im Strafprozess würden Gutachten in der Hauptverhandlung mündlich so verwertet, dass auch medizinische Laien sie verstehen. Die Frauenärztin beginnt, ihr Gutachten vom 15. August 2022 zum Todesfall der Mutter vorzutragen.

Der Fall und die Vorgeschichte
Am 1. September 2023 wurde am Landgericht Bochum der Strafprozess gegen eine 60-jährige freiberufliche Hebamme wegen fahrlässiger Tötung am fünften Verhandlungstag überraschend eingestellt – gegen die Zahlung von 12.000 Euro an den Bochumer Kinderschutzbund. Die Staatsanwaltschaft hatte der Hebamme zur Last gelegt, verantwortlich für den Tod einer Mutter zu sein. Die 45-jährige Zweitpara hatte am 10. September 2020 um 6.24 Uhr bei einer zunächst physiologisch verlaufenen Hausgeburt ihren gesunden Sohn zur Welt gebracht. Später bekam sie zunehmende Kreislaufprobleme, die sich dramatisch ausweiteten bis hin zu einem Herzstillstand. Um 7.39 Uhr war der Rettungsdienst eingetroffen und sie war unter Reanimation in die Klinik verlegt worden. Dort wurde die Plazenta manuell gelöst.

Die frisch Entbundene hatte dann am Vormittag massive atonische Nachblutungen mit Gerinnungsstörungen entwickelt, die auch mit einer Hysterektomie nicht zu beherrschen gewesen waren. Etwa 20 Stunden nach der Geburt war sie an einem Multiorganversagen gestorben.

Am 7. August 2023 wurde die Hauptverhandlung eröffnet. Am ersten Verhandlungstag sagten als Zeuginnen die Witwe der verstorbenen Mutter sowie eine Freundin aus, die bei der Geburt dabei gewesen waren. Beide sind ausgebildete Notärztinnen und beriefen sich darauf, nur in der privaten Rolle anwesend gewesen zu sein. Als sich die Kreislaufsituation der Mutter zuspitzte, hatten sie die Wiederbelebungsmaßnahmen übernommen. Die Ehefrau hatte schließlich auch den Notarzt gerufen, was die Mutter lange Zeit abgelehnt und auch die Hebamme zunächst nicht für nötig gehalten hatte. Die Mutter hatte nach einer traumatischen Erstgeburt in der Klinik unter allen Umständen ihr zweites Kind zu Hause zur Welt bringen wollen. Zwei Kriminalbeamtinnen schilderten am zweiten Verhandlungstag, dass die Ärzt:innen im Krankenhaus zunächst von einem schicksalhaften Geschehen mit natürlicher Todesursache ausgegangen seien. Erst nach Intervention der Witwe hätten sie im Totenschein »unklare Todesursache« angekreuzt.

Die Videoaufzeichnung der polizeilichen Vernehmung der Hebamme vom 8. November 2022 wurde im Gerichtssaal vorgeführt. Darin wurde sie von den Kriminalbeamtinnen offensiv befragt, ob sie den Blutverlust nach der Geburt nicht unterschätzt hätte. Die Hebamme wies das zurück und stand zu ihren Entscheidungen.

Am dritten Verhandlungstag erstattete die Pathologin Prof. Dr. Andrea Tannapfel ihr Gutachten. Sie erläuterte die Untersuchungsbefunde der Placenta accreta und des Uterus, die sie nicht beunruhigt und deren Zustand nicht zwingend zur Nachblutung geführt hätten.

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