Matthias Diefenbacher

ist seit mehr als 30 Jahren Rechtsanwalt in Heidelberg und seit mehr als 20 Jahren schwerpunktmäßig in der Rechtsberatung und -vertretung von Hebammen tätig (www.hebammengesetz.de). Seit mehr als 25 Jahren arbeitet er daneben als Dozent für Rechtskunde an

Beiträge in der DHZ

Von | DHZ 11/2010

Internetrecht für Hebammen, Teil 3: Gefahr der Abmahnung

Matthias Diefenbacher erklärt im dritten Teil der Serie über das Internetrecht, welche potenziellen juristischen Folgen zu bedenken sind, wenn eine Hebamme bestimmte Inhalte, Hyperlinks oder ein...
Von | DHZ 10/2010

Internetrecht für Hebammen, Teil 2: Haftung bereits vor dem Vertrag

Matthias Diefenbacher erklärt im zweiten Teil der Serie über das Internetrecht die Haftungsbedingungen, wenn eine Hebamme im Internet bestimmte Leistungen anbietet. Dieser Artikel ist nur in der...
Von | DHZ 09/2010

Internetrecht für Hebammen, Teil 1: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst …

Matthias Diefenbacher erklärt im ersten Teil der mehrteiligen Serie über das Internetrecht die Grundbegriffe. Worauf kommt es an, wenn eine Hebamme eine eigene Internetseite betreiben möchte?...
Von | DHZ 10/2006

Körperverletzung

Wann macht sich eine Hebamme der fahrlässigen Körperverletzung schuldig? Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ein solcher Tatbestand überhaupt erfüllt ist? Fragen, die in einer Zeit...
1 2 3
https://stage.staudeverlag.de/wp-content/themes/dhz/assets/img/no-photo.png